Anschrift des Schornsteinfegermeisters
Aktenzeichen, für interne Zwecke
Kundennummer
Aufstellungsort der Anlage
Text der Mängelmeldung mit Rechtsverweisen und
Lösungsvorschlägen
Frist , Datum bis wann die Mängel abgestellt sein müssen.
Datum und Unterschrift
Ölderivate:
Abgase von Ölfeuerungsanlagen müssen frei von Ölderivaten sein. Ölderivate sind unverbrannte Ölrückstände im Abgas und zeigen sich durch gelbliche Verfärbung des bei der Rußzahlbestimmung beaufschlagten Filterpapiers, ggf. nach einem Fließmitteltest.
Bestimmung der Rußzahl:
Die Rußzahl ist nur bei Ölfeuerungsanlagen zu bestimmen. Sie ist ein Maß für die Emission staubförmiger Partiekl und lässt Rückschlüsse auf die Qualltität der Verbrennung zu.